Eurobeiträge für pauschale Kilometersätze stehen fest
Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom
20.8.2001
stehen nun die geglätteten Eurobeträge ab 1.1.2002 für die
pauschalen
Kilometersätze bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs zu
Dienstreisen,
zu einer Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit fest
Diese betragen bei:
einem Kfz 0,30 EUR je Fahrkilometer
einem Motorrad 0,13 EUR
je Fahrkilometer
einem Moped oder einem Mofa
0,08 EUR je Fahrkilometer
einem Fahrrad 0,05 EUR
je Fahrkilometer
Für jede Person, die aus beruf-
licher Veranlassung bei einer Dienstreise mitgenommen wird, erhöht sich der Kilometersatz bei:
einem Kfz um 0,02 EUR und bei
einem Motorrad oder Motorroller
um 0,01 EUR
Aufwendungen, die durch die Mitnahme von Gepäck verursacht worden sind, sind durch die Kilometersätze abgegolten. Die gleichen Beträge gelten für Fahrtkosten anlässlich
eines Wohnungswechsels zu Beginn und innerhalb der Zweijahresfrist am Ende einer
doppelten Haushaltsführung. Quelle:
Praxishandbuch Personal