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Eurobeiträge für pauschale Kilometersätze stehen fest 
Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.8.2001 
stehen nun die geglätteten Eurobeträge ab 1.1.2002 für die pauschalen 
Kilometersätze bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs zu Dienstreisen, 
zu einer Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit fest
 
Diese betragen bei: 
 
einem Kfz 0,30 EUR je Fahrkilometer
einem Motorrad 0,13 EUR 
je Fahrkilometer
einem Moped oder einem Mofa 
0,08 EUR je Fahrkilometer
einem Fahrrad 0,05 EUR
je Fahrkilometer
Für jede Person, die aus beruf-
licher Veranlassung bei einer Dienstreise mitgenommen wird, erhöht sich der Kilometersatz bei: 
 
einem Kfz um 0,02 EUR und bei
einem Motorrad oder Motorroller 
um 0,01 EUR 
 
Aufwendungen, die durch die Mitnahme von Gepäck verursacht worden sind, sind durch die Kilometersätze abgegolten. Die gleichen Beträge gelten für Fahrtkosten anlässlich
eines Wohnungswechsels zu Beginn und innerhalb der Zweijahresfrist am Ende einer 
doppelten Haushaltsführung.
                                                                                                    Quelle: Praxishandbuch Personal



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