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Auswirkungen des neuen Signaturgesetzes auf das Arbeitsrecht
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Das neue Signaturgesetz vom 22.5.2001, das die digitale Unterschrift
der handschriftlichen weitgehend gleichstellt, wirkt sich auf das Arbeitsrecht
nur geringfügig aus.
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Das bedeutet im Einzelnen:
1. Nach § 2 NachwG darf der erforderliche Nachweis der wesentlichen Vertrags-
bedingungen nicht in elektronischer Form erfolgen, sodass Sie die Arbeits-
bedingungen weiterhin schriftlich niederlegen müssen. Allerdings wäre im Tarif-
recht eine Abweichung denkbar, so, wenn die Tarifpartner für den Abschluss eines
Arbeitsvertrages die Schriftform vereinbaren, ohne die elektronische Form auszu-
schließen.
2. Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen oder dem Abschluss eines
Aufhebungsvertrages wurde dagegen die Möglichkeit einer digitalen
Signatur ausgeschlossen.
3. Letzlich dürfen Zeugnisse nicht in elektronischer Form erteilt werden.
Quelle: Praxishandbuch Personal
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