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Auswirkungen des neuen Signaturgesetzes auf das Arbeitsrecht 
Das neue Signaturgesetz vom 22.5.2001, das die digitale Unterschrift 
der handschriftlichen weitgehend gleichstellt, wirkt sich auf das Arbeitsrecht 
nur geringfügig aus.
 
Das bedeutet im Einzelnen:
1. Nach § 2 NachwG darf der erforderliche Nachweis der wesentlichen Vertrags-
bedingungen nicht in elektronischer Form erfolgen, sodass Sie die Arbeits-
bedingungen weiterhin schriftlich niederlegen müssen. Allerdings wäre im Tarif-
recht eine Abweichung denkbar, so, wenn die Tarifpartner für den Abschluss eines
Arbeitsvertrages die Schriftform vereinbaren, ohne die elektronische Form auszu-
schließen. 
 
2. Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen oder dem Abschluss eines 
Aufhebungsvertrages wurde dagegen die Möglichkeit einer digitalen 
Signatur ausgeschlossen. 

             3. Letzlich dürfen Zeugnisse nicht in elektronischer Form erteilt werden.
 
                                                                                      Quelle: Praxishandbuch Personal




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